Dieser Blogartikel ersetzt keine Rechtsberatung.
Das Heilmittelwerbegesetz (HWG) in Deutschland regelt, welche Aussagen in der Werbung für Heilberufe wie Heilpraktiker:innen, Ärzte oder Therapeuten verboten sind, um die Patient:innen vor irreführenden oder falschen Informationen zu schützen. Es gibt bestimmte Wörter und Formulierungen, die in der Werbung nicht verwendet werden dürfen, da sie als irreführend oder als Heilversprechen gelten. Hier sind einige Beispiele für verbotene Begriffe und Formulierungen:
Verboten: „Ich heile Ihre Rückenschmerzen“, „Heilung garantiert“, „Ihre Beschwerden sind geheilt“.
Warum: Das Wort „Heilung“ kann zu der falschen Annahme führen, dass eine Garantie für das Ergebnis besteht. Es wird auch als Heilversprechen angesehen, was nach dem HWG nicht zulässig ist.
Verboten: „Schmerzfrei nach der ersten Behandlung“, „Endlich schmerzfrei“.
Warum: Der Begriff „schmerzfrei“ kann ebenfalls als Heilversprechen verstanden werden. Es ist nicht erlaubt, zu garantieren, dass eine Behandlung vollständig schmerzfrei machen wird.
Verboten: „Wunderheilung in nur 2 Sitzungen“, „Unsere Methode ist revolutionär“.
Warum: Solche Begriffe vermitteln den Eindruck, dass es eine schnelle, außergewöhnliche Heilung gibt, was unrealistische Erwartungen bei den Patient:innen weckt.
Verboten: „Garantiert schmerzfrei“, „Wir garantieren schnelle Heilung“.
Warum: Jede Behandlung hat ihre eigenen Herausforderungen, und es ist unzulässig, eine Garantie für den Erfolg zu geben. Es gibt keine Möglichkeit, den Erfolg einer Therapie zu garantieren.
Verboten: „Zu 100 % sicher“, „Hundertprozentig erfolgreich“, „Zu 100 % wirksam“.
Warum: Solche Aussagen suggerieren, dass es keine Unsicherheiten oder Risiken gibt, was in der Realität nicht zutrifft. Jede Behandlung hat individuelle Ergebnisse.
Verboten: „Sensationelle Ergebnisse nach nur einer Behandlung“, „Sensationelle Heilungserfolge“.
Warum: Der Begriff „sensationell“ weckt übertriebene Erwartungen und kann als irreführend betrachtet werden.
Verboten: „Kostenlose Therapie“, „Kostenloser Heilversuch“.
Warum: Eine "kostenlose" Behandlung kann die Patient:innen in die Irre führen, da die Kostenstruktur in der Regel transparent gemacht werden muss. Es gibt bestimmte Regelungen dazu, was als kostenlose Dienstleistung beworben werden kann.
Verboten: „Der einzige Arzt, der...“, „Heilpraktiker, der als Arzt arbeitet“.
Warum: Heilpraktiker:innen dürfen sich nicht als Ärzt:innen ausgeben oder den Eindruck erwecken, sie hätten die Qualifikationen eines Arztes. Es ist wichtig, dass der Beruf korrekt und ohne irreführende Zusätze kommuniziert wird.
Verboten: „Wir heilen Krebs“, „Endgültige Heilung von [Krankheit]“, „Die ultimative Lösung für alle gesundheitlichen Probleme“.
Warum: Es ist verboten, für Behandlungen zu werben, die den Eindruck erwecken, dass eine „unfehlbare Lösung“ für schwerwiegende Krankheiten existiert. Dies ist besonders problematisch, wenn es um unbewiesene oder nicht wissenschaftlich fundierte Heilmethoden geht.
Verboten: „Vorher-Nachher“-Fotos von Patienten oder Testimonials, die eine Heilung oder irreführend sind.
Warum: Die Verwendung von „Vorher-Nachher“-Bildern und Erfahrungsberichten, die eine bestimmte Erwartungshaltung vermitteln, ist ebenfalls nach dem HWG verboten. Sie könnten den Eindruck erwecken, dass bei jedem Patienten das gleiche Ergebnis erzielt wird, was nicht der Fall ist.
Im Allgemeinen gilt beim Heilmittelwerbegesetz: Vermeide jegliche Form von Werbung, die den Eindruck erwecken könnte, dass du eine schnelle, garantierte oder sichere Heilung bietest. Die Sprache muss sachlich, realistisch und nicht übertrieben sein, um die Erwartungen der Patient:innen korrekt zu setzen und rechtlichen Problemen vorzubeugen.
Disclaimer:
Ich bin weder Rechtsberater noch Steuerberater. Alle Informationen, die ich dir hier zur Verfügung stelle, beruhen auf meinem persönlichen Kenntnisstand. Es ist unerlässlich, dass du dich eigenständig und eingehend über Themen wie Rechtsformen und Steuern informierst. Es ist wichtig zu betonen, dass die bereitgestellten Informationen nicht als rechtliche Beratung interpretiert, werden sollten. Die genauen rechtlichen Anforderungen für Therapeuten können je nach Land, Region und Spezialisierung variieren. Für spezifische rechtliche Fragen im Zusammenhang mit deiner Selbstständigkeit als Therapeut ist es ratsam, professionelle rechtliche Beratung von einem Anwalt oder einer Anwältin einzuholen, um sicherzustellen, dass du alle erforderlichen gesetzlichen Bestimmungen einhältst.